Im Naturschutzgebiet benötigt auch jede Bestandsänderung eine zusätzliche Genehmigung (Tiroler Naturschutzgesetz) durch die Naturschutzbehörde, der bei der Bezirkshauptmannschaft zu erwirken ist.
Hier geht es um eine von der Umgebung sichtbare Geländeverschiebung zur Herstellung einer Veranstaltungsplattform sowie eines temporären großen Zeltes vor dem Seebichlhof. (Bj 1910-1911) Prominente Einzellage auf einem Hügel mit Blick auf den Piburger See.
Die Aufschüttung ist hier im CAD-Modell in heller Farbe dargestellt