Architekt Johannes Türtscher
Planung rechnet sich

Das Nutzwertgutachten nach WEG

(Wohnungseigentumsgesetz 2002) wird für die Begründung von Wohnungseigentum benötig und in Österreich von Ziviltechnikern oder Sachverständigen erstellt. Das Ergebnis ist Errechnung der Nutzwerte jedes einzelnen WE-Objekts im Verhältnis zu den Gesamtnutzwerten, somit der %-Anteil an der gesamten WE-Anlage.

Diese Nutzwerte werden für die Erstellung der WE-Verträge benötigt, in diesem Gutachten wird auch die Widmung von Allgemeinflächen definiert. Das Gutachten wird - jetzt digital als pdf - dem Grundbuch einverleibt und ist dort für jedermann zugänglich und downloadbar.

Es muss den allgemeinen Gutachternsgrundsätzen entsprechen, vor allem für jeden Laien verständlich sein.


Solche Gutachten habe ich zahlreiche erstellt, auch bereits in der analogen Zeit.


Voraussetzungen für die Begründung von Wohnungseigentum sind stimmende und baugenehmigte Pläne, die tatsächliche Realisierung ist hingegen zum Zeitpunkt der Begründung von Wohnungseigentum nicht nötig.